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Reitschule Rosenthal

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Geschäfts- und Nutzungsbedingungen von Reitschule Anette Rosenthal

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Reitschule Rosenthal

§1 Geltungsbereich ab 01.01.2020

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche zwischen der Reitschule Rosenthal, vertreten durch Anette Rosenthal, und dem Reitschüler geschlossenen Verträge über die Erteilung von Reit- und Theorieunterricht sowie Reitkursen.

§2 Die aktuellen Preise sind dem Aushang zu entnehmen.

Das Entgelt für die Reitstunden ist im Voraus zu bezahlen bzw. bei Monatsbeiträgen spätestens am dritten Werktag des Monats zu überwiesen.

Sind die fälligen Entgelte für den Unterricht nicht gezahlt, ist die Reitschule Rosenthal berechtigt den Reitschüler von der Teilnahme am Unterricht auszuschließen.

§2a Einzeln gebuchte Reitstunden

Die Reitstunde ist mit dem vereinbarten Preis zu vergüten. Auch nicht angetretene Reitstunden, die nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagt wurden, sind zu bezahlen, aus welchen Gründen auch immer die Verhinderung resultiert.

§2b 11er Karte

Die 11er Karte ist nicht auf andere Personen übertragbar. Nicht eingelöste Stunden werden nicht zurück erstattet. Des Weiteren greift auch hier die 24-Stunden-Regelung (s. §2a). Die Karte ist 2 Jahre gültig.

§2c Monatsabo

Ein Monatsabo beinhaltet je nach Vereinbarung eine oder mehrere Reitstunden pro Woche an einem vereinbarten Wochentag und zur vereinbarten Uhrzeit. Eine entsprechende Vereinbarung ist erst nach mehreren Stunden Kennenlernens möglich.

Bei Verhinderung besteht kein Anspruch auf eine Ersatzstunde.

Bei rechtzeitigen Ankündigung der Verhinderung (24-Stunden-Regel), kann in den folgenden 13 Tagen auf Initiative des Reitschülers ein Nachholtermin angeboten werden, wenn es einen geeigneten Platz gibt.

Das Abo hat eine Mindestlaufzeit von 3 Monaten. Es ist nicht auf andere Personen übertragbar und jederzeit zum Monatsende kündbar. Eine rückwirkende Kündigung ist nicht möglich.

Das Aussetzen von einzelnen Monaten ist nicht möglich. Ausnahme ist eine krankheitsbedingte Verhinderung von mindestens 6 Wochen. Ansonsten ist bei einer Pause oder einem Wechsel zur Karte oder zur Einzelvergütung die Möglichkeit ein Monatsabo abzuschließen erst nach einem Jahr wieder möglich.

Die Reitschule ist 4 Wochen im Jahr wegen Fortbildung des Personals und Koppelurlaub für die Pferde geschlossen. Für diese beiden Wochen gibt es keine Ersatztermine. Die Wochen werden frühzeitig angekündigt, siehe Aushang. Bei weiteren von der Reitschule zu verantwortenden Fehltagen sorgt die Reitschule Rosenthal für passende Nachholtermine im gegenseitigen Einvernehmen.

An folgenden Feiertagen ist die Reitschule geschlossen. 1.1.;6.1.,1.5., 25.12.; 26.12.; auch hierfür gibt es keinen Ersatz.

§2d Ferienkurse

Abzeichen Kurse können bis zu 17 Tage vorher abgesagt werden, sonst müssen 50 % der vereinbarten Kursgebühr entrichtet werden.

Ferienkurse ohne Abzeichen können bis zu 7 Tagen vorher vom Teilnehmer storniert werden, sonst sind 30 % der vereinbarten Gebühr zu entrichten.

§3 Dauer der Reitstunde

Die Dauer einer Reitstunde beträgt 1 Stunde; Longen Unterricht 30 Minuten und Einzel- oder Therapiestunden individuell 30 – 45 Minuten. Die Reitstunde kann ganz oder teilweise durch eine Theorie- oder Bodenarbeitseinheit ersetzt werden. Sollte in Folge von höherer Gewalt oder klimatischen Bedingungen der Unterricht auf dem Pferd nicht möglich sein, findet Theorieunterricht statt.

§4 Ausrüstung

Das Tragen eines 3 Punkt-Reithelms und fester, knöchelhoher Schuhe mit geeigneter Sohle ist Pflicht. Bei Ausritten ist das Tragen einer Reithose Pflicht, beim Springen über feste Hindernissen eine TÜV-geprüfte Sicherheitsweste. Fortgeschrittene Reiter haben eine geeignete Gerte mitzubringen.

§5 Vor und nach dem Reiten

Der Reitschüler ist verpflichtet 30 Minuten vor der Reitstunde zu erscheinen, sein Pferd zu putzen, Hufe auszukratzen, zu satteln und zu trensen. Das Stallhalfter und Putzzeug ist wegzuräumen und der Putzplatz ist zu kehren. Natürlich bietet die Reitschule den Reitschülern Hilfestellung. Wer kein Pferd zu putzen hat, hat möglicherweise andere Aufgaben zu übernehmen, wie z. B. Sattelpflege oder Hilfe bei den Anfängern.

Nach dem Reiten hat der Reiter seinem Pferd die Hufe auszukratzen, das Pferd abzuwarten, das Sattelzeug aufzuräumen und die Trense abzuwaschen.

§6 Einstufung der Reiter

Der Reitlehrer entscheidet über die Einstufung des Reitschülers und über die Zuweisung in die Reitgruppe. Der Reitlehrer teilt die Pferde ein.

§7 Sonstiges

Den Anweisungen des Reitlehrers oder dessen Gehilfen ist Folge zu leisten.

Ein Betreten der Boxen, Koppeln oder des Padogs erfolgt nur nach vorheriger Erlaubnis des Reitlehrers oder einer Fachkraft. Ohne Begleitung ist dies nur für Reiter mit Basispass / Pferdeführerschein erlaubt.

Eltern und Geschwisterkinder warten bitte im vorderen Stallbereich.

Rauchen ist auf dem gesamten Gelände der Reitschule Rosenthal verboten.

§8 Haftung

Die Reitschule haftet im Rahmen ihrer Betriebshaftpflichtversicherung und Reitlehrerhaftpflicht.

Bildrechte

Ich erkläre mich damit einverstanden, dass die von mir entstandenen Foto- und Filmaufnahmen von der Reitschule Rosenthal welche im Rahmen von Unterricht und Veranstaltungen der Reitschule entstanden sind, zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränkt von der Reitschule Rosenthal genutzt werden dürfen. Dies geschieht zur öffentlichen Berichterstattung und zu Werbezwecken. schließt das Recht zur Veröffentlichung in Druckschriften der Reitschule Rosenthal ( Flyer), die öffentliche Zugänglichmachung in Onlineangeboten und Sozialen Medien, wie z. B. Facebook oder unserer Internetseite ein. Im Falle von Veröffentlichungen stelle ich keine Zahlungs- oder sonstige Ansprüche, auch nicht gegen Dritte. Die Aufnahmen dürfen nur unter Wahrung meines Persönlichkeitsrechts bearbeitet oder umgestaltet werden. Es erfolgt keine Namensnennung.

Meine Einwilligung ist zeitlich, so wie örtlich nicht beschränkt. Auf eine zukünftige Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen gegen die vorbezeichnete Verwendung meiner Bildnisse verzichte ich bereits an dieser Stelle.

Die Zustimmung zur Verwertung der Bilder kann jederzeit für zukünftige Bilder oder für einzelne Bilder vor dessen Veröffentlichung widerrufen werden.

 
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Datum, Unterschrift (bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten)